Vorraussetzung
Schön, dass Sie sich für unseren Fachverband interessieren.
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im Fachverband Deutscher Heilpraktiker ist die Zulassung als Heilpraktiker/in nach §1 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, HeilprG vom 17.2.1939.
Heilpraktikeranwärter/innen können dem Verband als Gasthörer/in beitreten und an den Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.
INHALTE
Ihre Vorteile als Mitglied
- Beratung in allen Fragen der Praxisneugründung und Praxisführung
- Beratung und kollegiale Hilfestellung in allen fachlichen Fragen der täglichen Arbeit
- Umfangreiches Weiterbildungsprogramm
- Beratung in allen berufs- und medizinalbezogenen Fragen
- Prüfung von Gutachten und eventuelle Erstellung von Gegengutachten
- Hilfestellung und Beratung bei nicht gerechtfertigten Abmahnungen
- Hilfe und Beratung im Abrechnungsverkehr mit Kassen und Beihilfestellen
- Gebührenverzeichnisse
- Praxisstempel
- Auffindbarkeit Ihrer Praxis nebst Therapieangaben auf der Internetseite des Verbandes
- Interessenvertretung in der Öffentlichkeit: Aufklärung und Information rund um den Heilpraktikerberuf , z.B. via Internet, Gesundheitsmessen etc.
- Berufspolitische Interessenvertretung gegenüber Politik und Behörden
Die Kosten der Mitgliedschaft
Der Mitgliedsbeitrag beträgt im ersten Jahr monatlich 15 €, danach sind 30 € pro Monat zu zahlen. Kolleginnen und Kollegen ohne eigene Praxis können nach Ablauf des ersten Jahres eine Verlängerung der beitragsermäßigten Mitgliedschaft beantragen.
Der Beitrag deckt sowohl die Kosten für die monatliche Zusendung der Zeitschrift “Der Heilpraktiker” und unseres regelmäßig erscheinenden Newsletters, als auch die für die Teilnahme an allen – bis auf wenige Ausnahmen – in unserem Fortbildungsprogramm aufgeführten Angebote.
Die Aufnahmegebühr beträgt 50,00 €. Die Kosten für den Praxisstempel in Höhe von 19,00 € sind in der Aufnahmegebühr enthalten.
Der Beitrag für eine Gasthörerschaft (nur für Heilpraktikeranwärter/innen) beträgt jährlich 100 €, die Laufzeit beginnt mit dem Tag der Ausstellung des Gasthörerausweises. Als Gasthörer/in sind Sie berechtigt, an allen Fortbildungsveranstaltungen kostenlos (bis auf sehr wenige Ausnahmen) teilzunehmen.