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Eine erfolgreiche naturheilkundliche Behandlung beim Heilpraktiker

Wie finde ich den für mich geeigneten Heilpraktiker oder die Heilpraktikerin?

Immer mehr kranke Menschen sind mit der angeblich ausreichenden Versorgung durch eine seelenlose Fünf-Minuten-Medizin schon lange nicht mehr einverstanden. Sie fühlen mit Recht, dass ihre gesundheitlichen Probleme im Rahmen dieser medizinischen Minimalversorgung nicht ernst genommen werden. Sie scheuen verständlicherweise oftmals die Einnahme stark wirkender chemischer Arzneimittel, weil diese häufig schon in Bagatellfällen eingesetzt werden. Eine naturheilkundliche Behandlung mit natürlichen Methoden und Medikamenten ist in vielen Fällen die Alternative.

Prädestiniert für diese Behandlung sind Heilpraktiker, welche traditionell seit Jahrhunderten die sanfte Naturheilkunde ausüben. Im umfangreichen Gebiet biologischer und naturheilkundlicher Heilverfahren, haben sich viele Heilpraktiker individuell auf bestimmte Verfahren konzentriert.

Als Heilpraktikerverband haben wir deshalb für Sie einige Informationen zusammengestellt, die Sie zu dem für Sie geeigneten Heilpraktikern führen soll:

Es ist ratsam, wenn Sie sich vor der ersten Konsultation eines Heilpraktikers bei einem unserer Berufsverbände, in einer Apotheke oder im Bekanntenkreis über Ihre Behandlungsvorstellungen informieren.
Unsere Berufsverbände informieren Sie nach Möglichkeit auch über die von Heilpraktikern speziell ausgeübten Heilverfahren. Sie finden die Kontaktadressen oder Telefonanschlüsse hier auf den einzelnen Landesverbandsseiten oder in den Gelben Seiten.
Eine auffällig dargestellte Privatwerbung in den Medien ist selten ein Qualitätsmerkmal für eine erfolgreiche Naturheilpraxis.

Kosten einer Behandlung

Die Kosten hängen wesentlich vom Zeitaufwand und den angewendeten Heilverfahren ab. Sie unterliegen daher wegen der Anwendung unterschiedlicher und individueller Behandlungsverfahren großen Schwankungen.
Eine Erstuntersuchungen mit Beratung ist allgemein schon für ein Honorar zwischen 45,- und 60,- EUR je nach Arbeits- und Zeitaufwand möglich. Sie sollten sich jedoch schon vor der verbindlichen Anmeldung immer über die entstehenden Kosten für die erste Konsultation informieren.
Gegebenenfalls notwendige weitere Konsultationen oder Behandlungsmaßahmen sollten in der Praxis eingehend erörtert und kostenmäßig einvernehmlich abgeklärt werden. Sie sollten ggf. in einer Honorarvereinbarung schriftlich fixiert werden.

Erstattung durch Beihilfe oder private Krankenversicherungen

Die entstehenden Behandlungskosten werden überwiegend von der Beihilfe oder privaten Krankenversicherungen erstattet. Da nicht immer alle notwendigen Heilverfahren erstattet werden, sollte auch darüber eine Vereinbarung getroffen werden.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten im Rahmen der gesetzlichen Gegebenheiten grundsätzlich keine Kosten, die Ihnen beim Besuch eines Heilpraktikers entstehen.

Sollten Sie noch Fragen zum Gesamtkomplex Heilpraktiker haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Geschäftsstelle.